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   LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19   

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https://dejure.org/2021,13451
LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19 (https://dejure.org/2021,13451)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.04.2021 - L 9 U 189/19 (https://dejure.org/2021,13451)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. April 2021 - L 9 U 189/19 (https://dejure.org/2021,13451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 13 Abs. 3 SGB V ; § 26 Abs. 3 Satz 2 SGB VII
    1) Verschafft sich ein Versicherter Leistungen der Heilbehandlung außerhalb des gesetzlich vorgesehenen Beschaffungsweges (Sach- und Dienstleistungen) selbst, indem er eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nimmt, kommt eine Kostenerstattung nur bei Vorliegen ...

  • rechtsportal.de

    § 13 Abs. 3 SGB V ; § 26 Abs. 3 Satz 2 SGB VII
    Erstattung psychotherapeutischer Heilbehandlungskosten in der gesetzlichen Unfallversicherung Keine Kostenerstattung ohne Abwarten der Entscheidung des Leistungsträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R

    Kostenerstattung im Rahmen der Berufshilfe für selbstbeschaffte

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19
    Eine Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation findet allein unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 SGB V statt; diese Vorschrift ist in der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend anwendbar, da hier eine Regelungslücke hinsichtlich der Kostenerstattung besteht, die diese Vorschrift sachgerecht ausfüllt (st. Rspr., BSG vom 24. Februar 2000 - B 2 U 12/99 R; BSG vom 20. März 2007 - B 2 U 38/05 R; BSG vom 3. April 2014 - B 2 U 21/12 R).

    Zusätzlich muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem die Haftung begründenden Umstand (bei der Alternative 1.: Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung; bei Alternative 2.: rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) bestehen (BSG vom 24. Februar 2000 - B 2 U 12/99 R).

    Daran fehlt es, wenn der Unfallversicherungsträger - wie hier - vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (BSG vom 24. Februar 2000 - B 2 U 12/99 R; BSG vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R [zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung]; LSG Baden-Württemberg vom 27. Juni 2016 - L 1 U 4032/15).

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R

    Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19
    Ein kausaler Zusammenhang und damit eine Kostenerstattung scheidet aus, wenn der Versicherte sich die streitige Behandlung außerhalb des vorgeschriebenen Beschaffungsweges besorgt hat, ohne sich vorher mit seiner Krankenkasse ins Benehmen zu setzen und deren Entscheidung abzuwarten (stRspr BSG, vgl. u. a. Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 15/07 R).

    Hieran fehlt es, wenn diese vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre (BSG vom 15. April 1997 - 1 BK 31/96; BSG vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R; BSG vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 15/07 R).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19
    Die Befolgung des Sachleistungsgrundsatzes wird dadurch abgesichert, dass eine Kostenerstattung nur erfolgt, wenn tatsächlich eine Versorgungslücke festgestellt wird (BSG vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R).

    Daran fehlt es, wenn der Unfallversicherungsträger - wie hier - vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (BSG vom 24. Februar 2000 - B 2 U 12/99 R; BSG vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R [zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung]; LSG Baden-Württemberg vom 27. Juni 2016 - L 1 U 4032/15).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19
    Unaufschiebbarkeit verlangt, dass die beantragte Leistung im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Erbringung so dringlich ist, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten Aufschubs mehr besteht, um vor der Beschaffung die Entscheidung der Krankenkasse abzuwarten (BSG vom 4. April 2006 - B 1 KR 7/05 R; BSG vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R).

    Hieran fehlt es, wenn diese vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre (BSG vom 15. April 1997 - 1 BK 31/96; BSG vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R; BSG vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 15/07 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2016 - L 1 U 4032/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - selbstbeschaffte Leistung -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19
    H. ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Beklagten selbst beschafft hat, er mithin den primären Beschaffungsweg als Sach- oder Dienstleistung verlassen hat (vgl. Noftz in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB V, Stand 07/2019, § 13 Rn. 43), kommt eine Erstattung der vom Kläger selbst getragenen Kosten in Höhe von - seinem Antrag nach - insgesamt 10.253,05 Euro nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen des analog anzuwendenden § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V erfüllt sind (so auch LSG Baden-Württemberg vom 21. Mai 2015 - L 6 U 4698/14 und vom 27. Juni 2016 - L 1 U 4032/15 ff.), was hier allerdings nicht der Fall ist.

    Daran fehlt es, wenn der Unfallversicherungsträger - wie hier - vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (BSG vom 24. Februar 2000 - B 2 U 12/99 R; BSG vom 2. November 2007 - B 1 KR 14/07 R [zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung]; LSG Baden-Württemberg vom 27. Juni 2016 - L 1 U 4032/15).

  • OLG Köln, 17.03.2015 - 9 U 152/14

    Umfang der Obliegenheit des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19
    Im Berufungsverfahren (Az.: L 9 U 152/14) gab die Beklagte am 27. April 2016 ein Teilanerkenntnis dahin ab, als sie das Ereignis vom 22. September 2009, bei dem es durch das Platzen eines Schlauches beim Kläger zu einer vorübergehenden Vertäubung als Gesundheitserstschaden gekommen sei, als Arbeitsunfall anerkannte.

    Nachdem das Hessische Landessozialgericht in dem Verfahren L 9 U 152/14 mit Beschluss vom 23. Januar 2015 den Antrag der Beklagten, die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 13. Mai 2014 auszusetzen, abgelehnt hatte, erkannte die Beklagte das Ereignis vom 22. September 2009 in Ausführung des erstinstanzlichen Urteils mit Bescheid vom 5. Februar 2015 als Arbeitsunfall an und verpflichtete sich zur Leistungsgewährung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19
    Der Versicherte darf sich insbesondere nicht - unabhängig davon, wie die Entscheidung der Krankenkasse ausfallt - von vornherein auf eine bestimmte Art der Krankenbehandlung festgelegt haben (BSG vom 16. Dezember 2008 - B 1 KR 2/08 R).
  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19
    Eine solche wäre nur dann anzunehmen, wenn der übliche Beschaffungsweg, d. h. die Inanspruchnahme einer Sachleistung, mit einer für den Versicherten unvermeidbaren Verzögerung und mit medizinischen Risiken verbunden wäre, der die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit oder die Besserung des Gesundheitszustandes gefährden könnte oder der für den Versicherten nicht zumutbar ist (BSG vom 18. Januar 1996 - 1 RK 22/95).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19
    Hieran fehlt es, wenn diese vor Inanspruchnahme der Versorgung mit dem Leistungsbegehren nicht befasst worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre (BSG vom 15. April 1997 - 1 BK 31/96; BSG vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R; BSG vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 15/07 R).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 U 189/19
    Die Kostenbelastung des Versicherten muss der ständigen Rechtsprechung des BSG zufolge wesentlich auf der Leistungsversagung beruhen (BSG vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/04 R).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 17/11 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 6 U 4698/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - selbstbeschaffte Heilbehandlungsmaßnahmen -

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

  • OLG Schleswig, 19.03.2020 - 7 U 100/19

    Schadenersatzanspruch gegen VW für Diesel-Kraftfahrzeugen mit unzulässiger

    Der Senat schätzt - insoweit abweichend vom Kläger - die Gesamtfahrleistung von Fahrzeugen mit Motoren der Baureihe EA 189 bis zu 2, 0 Liter Hubraum auf 250.000 km (vgl. insoweit auch OLG Schleswig, Urteil vom 12.02.2020 - 9 U 189/19-).
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